Sicherheitsbestimmungen in Lagerstätten

schutzhelm
Paul-Georg Meister / pixelio.de

Um die Unfallgefahr in der Lagerlogistik möglichst gering zu halten, gibt es eine Vielzahl von Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Besonders hervorzuheben ist hier die Berufsgenossenschaft, die die Aufgabe hat Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.

In diesen Vorschriften sind vor allem folgende Punkte berücksichtigt:

  • Sicherheitstechnische Anforderungen an Maschinen, Anlagen, Werkzeuge etc.
  • Rechte und Pflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes
  • Die Überprüfung und Kontrolle bestimmter Arbeitsplätze bzw. Arbeitsverfahren
  • Einleitung der Sofortmaßnahmen um weitere Arbeitsunfälle oder      Berufskrankheiten zu vermeiden
  • Die Unterweisung jedes Arbeitsnehmers vor Arbeitsantritt durch einen Vorgesetzten

Pflichten der Arbeitnehmer

Ebenso müssen sich aber auch die Arbeitnehmer an ihre Pflichten halten. Hierzu gehört zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung und Schutzausrüstung, die seitens des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt werden muss. Außerdem ist der Konsum von Alkohol und/oder Drogen am Arbeitsplatz vollkommen untersagt, da sich die Unfallgefahr so drastisch erhöhen würde. Ein Verstoß kann zur fristlosen Kündigung führen.

Doch nicht nur diese direkten Maßnahmen sind für die Sicherheit entscheidend. Indirekte Maßnahmen wie das Anbringen von Warn-, Verbots, Rettungs- und Brandschutzzeichen fallen ebenso unter die Unfallverhütungsvorschrift.

Unfall trotz Sicherheitsbestimmungen

Trotz aller Vermeidungs- und Vorsorgemaßnahmen kann es aber immer noch zum Unfall kommen. Ein Fahrer, der sich mit seinem Gabelstapler in einem Regal verhakt oder ein unsicher verstauter Artikel, der aus dem Regal fällt und einen Mitarbeiter verletzt. In diesen Fällen ist es wichtig, dass der Notruf umgehend kontaktiert wird und die lebensrettenden Sofortmaßnahmen getroffen werden. Hierzu muss sich in jedem Betrieb auch eine bestimmte Anzahl von Ersthelfern befindet, die alle 2 Jahre an einer Schulung teilnehmen. Neben den Ersthelfern muss der Unternehmer auch für eine ausreichende Versorgung mit Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Sicherheit und Sicherheitsbeauftragten sorgen.

Den kompletten Vorschriftenkatalog mit allen Sicherheitsbestimmungen finden Sie auch unter:

http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/overview