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{"id":766,"date":"2015-10-06T10:34:25","date_gmt":"2015-10-06T08:34:25","guid":{"rendered":"http:\/\/kunden.interface-medien.de\/gehring_geh_relaunch_website_2014\/?page_id=766"},"modified":"2018-09-25T15:21:04","modified_gmt":"2018-09-25T13:21:04","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gehring-lagertechnik.de\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"

\u00a7 1 Geltungsbereich<\/p>\n

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer mit Unternehmern, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
\n(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verk\u00e4ufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n

\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/p>\n

(1) Alle Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
\n(2) Der Auftraggeber kann Angebote pers\u00f6nlich, telefonisch, per Post, per E-Mail oder per Telefax abgeben. Angebote des Auftraggebers sind verbindlich. Diese werden durch den Verk\u00e4ufer mit einer per E-Mail, Post bzw. Telefax versandten, verbindlichen Auftragsbest\u00e4tigung zusammengefasst und an den Auftraggeber \u00fcbermittelt. Die Annahme erfolgt innerhalb von 2 Tagen.
\n(3) Mit der Annahme des Angebots in Form der Auftragsbest\u00e4tigung durch den Verk\u00e4ufer wird der Kaufvertrag abgeschlossen.
\n(4) Angaben des Verk\u00e4ufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Ma\u00dfe, Belastbarkeit und Toleranzen) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.
\n(5) Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen des Verk\u00e4ufers diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diesen zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren.<\/p>\n

\u00a7 3 Preise und Zahlung<\/p>\n

(1) Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Lager zuz\u00fcglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.
\n(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verk\u00e4ufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als 45 Tage nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise des Verk\u00e4ufers.
\n(3) Wenn wesentliche \u00c4nderungen in den Kostenfaktor eintreten, z. B. wesentliche \u00c4nderungen in den Rohmaterialpreisen, berechnet der Verk\u00e4ufer die am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Preise.
\n(4) Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Verk\u00e4ufers gegen Vorkasse oder per Nachnahme, wenn nicht im Einzelfall die Zahlung per Rechnung gestattet wird.
\n(5) Rechnungsbetr\u00e4ge sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verk\u00e4ufer. Schecks gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 8 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.
\n(6) Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.
\n(7) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verk\u00e4ufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n

\u00a7 4 Lieferung und Lieferzeit<\/p>\n

(1) Lieferungen erfolgen ab Lager.
\n(2) Vom Verk\u00e4ufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt grunds\u00e4tzlich erst nach Abkl\u00e4rung aller technischen Fragen, Beibringung von zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben durch den Kunden sowie Eingang einer ggf. vereinbarten Teilzahlung. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
\n(3) Der Verk\u00e4ufer kann \u2013 unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers \u2013vom Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber nicht nachkommt.
\n(4) Sollte ein vereinbarter Liefertermin aus vom Verk\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden \u00fcberschritten werden, so hat der Auftraggeber dem Verk\u00e4ufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen.
\n(5) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verk\u00e4ufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist der Verk\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten.
\n(6) Der Verk\u00e4ufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
\n– die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks
\nverwendbar ist,
\n– die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
\n– dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).
\n(7) Ger\u00e4t der Verk\u00e4ufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung des Verk\u00e4ufers auf
\nSchadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n

\u00a7 5 Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/p>\n

(1) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist Dortmund, soweit nichts anderes bestimmt ist.
\n(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen des Verk\u00e4ufers. F\u00fcr deren Entsorgung ist der Kunde verantwortlich. Europaletten m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich getauscht werden. Nicht getauschte Europaletten werden zum z.Z. g\u00fcltigen, handels\u00fcblichen Preis an den Besteller berechnet.
\n(3) Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verk\u00e4ufer noch andere Leistungen (z.B. Versand) \u00fcbernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber \u00fcber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verk\u00e4ufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
\n(4) Lagerkosten nach Gefahr\u00fcbergang tr\u00e4gt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verk\u00e4ufer betragen die Lagerkosten 1,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
\n(5) Die Sendung wird vom Verk\u00e4ufer nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
\n(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
\n– die Lieferung abgeschlossen ist,
\n– der Verk\u00e4ufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem \u00a7 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
\n– seit der Lieferung oder Installation zehn Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Ware in den Handel genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung sechs Werktage vergangen sind, und
\n– der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verk\u00e4ufer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unm\u00f6glich macht oder wesentlich beeintr\u00e4chtigt, unterlassen hat.<\/p>\n

\u00a7 6 Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/p>\n

(1) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
\n(2) Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Auftrag\u00adgeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verk\u00e4ufer nicht eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Unter\u00adsuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem fr\u00fcheren Zeitpunkt, in dem der Mangel f\u00fcr den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne n\u00e4here Untersuchung erkennbar war, schriftlich, per Fax oder E-Mail, zugegangen ist. Auf Verlangen des Verk\u00e4ufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet der Verk\u00e4ufer die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.
\n(3) Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist der Verk\u00e4ufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
\n(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verk\u00e4ufers, kann der Auftraggeber unter den in \u00a7 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
\n(5) Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verk\u00e4ufer aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Verk\u00e4ufer gehemmt.
\n(6) Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verk\u00e4ufers den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.
\n(7) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<\/p>\n

\u00a7 7 Montage<\/p>\n

Werden Montageleistungen in Auftrag gegeben, so bed\u00fcrfen diese Leistungen der Abnahme durch den Auftraggeber und dem bauleitenden Monteur. Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Montageleistungen und darf nicht wegen unerheblicher M\u00e4ngel verweigert werden.<\/p>\n

\u00a7 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<\/p>\n

(1) Die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 8 eingeschr\u00e4nkt.
\n(2) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen M\u00e4ngeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.
\n(3) Soweit der Verk\u00e4ufer gem\u00e4\u00df \u00a7 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die der Verk\u00e4ufer bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
\n(4) Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers.
\n(5) Soweit der Verk\u00e4ufer technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
\n(6) Die Einschr\u00e4nkungen dieses \u00a7 8 gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Verk\u00e4ufers wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n

\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt<\/p>\n

Der Verk\u00e4ufer liefert nur auf der Basis des nachstehend n\u00e4her geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdr\u00fccklich hierauf berufen.
\n(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zur\u00fcckzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verh\u00e4lt.
\n(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn \u00fcbergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wassersch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. M\u00fcssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgef\u00fchrt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuf\u00fchren. Solange das Eigentum noch nicht \u00fcbergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepf\u00e4ndet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.
\n(3) Der Auftraggeber ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an uns in H\u00f6he des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unber\u00fchrt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
\n(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber erfolgt stets namens und im Auftrag f\u00fcr uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt f\u00fcr den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den K\u00e4ufer tritt der Auftraggeber auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
\n(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n

\u00a7 10 Schlussbestimmungen<\/p>\n

(1) Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verk\u00e4ufers Dortmund oder der Sitz des Auftraggebers. F\u00fcr Klagen gegen den Verk\u00e4ufer ist Dortmund ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.
\n(2) Die Beziehungen zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
\n(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/p>\n

Stand 08.05.2015<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

\u00a7 1 Geltungsbereich (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer mit Unternehmern, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber…<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"yoast_head":"\nAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - GEHRING Lagertechnik<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der GEHRING Lagertechnik GmbH.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.gehring-lagertechnik.de\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - GEHRING Lagertechnik\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der GEHRING Lagertechnik GmbH.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.gehring-lagertechnik.de\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"GEHRING Lagertechnik\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2018-09-25T13:21:04+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"15 Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/www.gehring-lagertechnik.de\/agb\/\",\"url\":\"https:\/\/www.gehring-lagertechnik.de\/agb\/\",\"name\":\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - 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